Letzte Änderungen zu "Verfahrensordnung:
Änderung im 2. Kapitel - Anpassung aufgrund der Neuregelung in § 139d SGB V zur Erprobung von Leistungen und Maßnahmen zur Krankenbehandlung"
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Verfahrensordnung: Änderung im 2. Kapitel - Anpassung aufgrund der Neuregelung in § 139d SGB V zur Erprobung von Leistungen und Maßnahmen zur Krankenbehandlung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 22. Januar 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 27. Oktober 2016 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung im 2. Kapitel - Anpassung aufgrund der Neuregelung in § 139d SGB V zur Erprobung von Leistungen und Maßnahmen zur Krankenbehandlung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 22. Januar 2015 wurde vom BMG genehmigt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung im 2. Kapitel - Anpassung aufgrund der Neuregelung in § 139d SGB V zur Erprobung von Leistungen und Maßnahmen zur Krankenbehandlung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Dezember 2014. Das Inkrafttreten erfolgt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.