Sitzung am 16.02.2012
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV übernommen werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.
Die Website www.g-ba.de informiert über die gesetzlichen Aufgaben des G-BA zur Konkretisierung des Leistungskataloges der GKV. Außerdem werden aktuelle Änderungen und Ergänzungen der Richtlinien des G-BA dargestellt.
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
Das Verfahren nach § 35a SGB V wurde begonnen.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Oktober 2011 wurde vom BMG genehmigt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Oktober 2011 wurde vom BMG genehmigt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.