Postanschrift:
Postfach 120606
D-10596 Berlin
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.
Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.
Sitzung am 24.05.2012
Download Tagesordnung (34.8 kB, PDF)
Für diese Sitzung ist das Kontingent an freien Plätzen bereits ausgebucht.
Bekanntgabe der Leistungsbereiche für das Datenvalidierungsverfahren 2012 in den Krankenhäusern.
Lassen Sie sich aktuelle Informationen des G-BA per E-Mail-Infodienst zusenden.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 3. Mai 2012.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 29. März 2012 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Inkrafttreten erfolgte zum 29. März 2012.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 29. März 2012 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Inkrafttreten erfolgte zum 29. März 2012.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 3. April 2012.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 29. März 2012 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Inkrafttreten erfolgte zum 29. März 2012.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. März 2012 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Inkrafttreten erfolgte zum 15. März 2012.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 29. März 2012 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Inkrafttreten erfolgte zum 30. März 2012.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 3. Mai 2012. Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des G-BA am 3. Mai 2012 in Kraft.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 3. Mai 2012. Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des G-BA am 3. Mai 2012 in Kraft.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 29. März 2012 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Inkrafttreten erfolgte am 29. März 2012.
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.