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G-BA | Der Gemeinsame Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.

Die Website www.g-ba.de informiert die interessierte Öffentlichkeit (gesetzlich Versicherte, Ärzte, Krankenkassenmitarbeiter usw.) über die gesetzlichen Aufgaben des G-BA zur Konkretisierung des Leistungskataloges der GKV. Außerdem werden aktuelle Änderungen und Ergänzungen der Richtlinien des G-BA dargestellt.

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