Postanschrift:
Postfach 120606
D-10596 Berlin
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.
Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.
Sitzung am 24.05.2012
Download Tagesordnung (48.7 kB, PDF)
Für diese Sitzung ist das Kontingent an freien Plätzen bereits ausgebucht.
Bekanntgabe der Leistungsbereiche für das Datenvalidierungsverfahren 2012 in den Krankenhäusern.
Lassen Sie sich aktuelle Informationen des G-BA per E-Mail-Infodienst zusenden.
Das Protokoll zum Expertengespräch am 22. März 2012 "Die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln; Umsetzung - Erfahrungen - Folgerungen" wurde aktualisiert (S. 13 und S. 18).
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. August 2011 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. April 2012 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Inkrafttreten erfolgte zum 19. April 2012.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 3. Mai 2012.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 29. März 2012 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Inkrafttreten erfolgte zum 29. März 2012.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 29. März 2012 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Inkrafttreten erfolgte zum 29. März 2012.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 3. April 2012.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 29. März 2012 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Inkrafttreten erfolgte zum 29. März 2012.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. März 2012 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Inkrafttreten erfolgte zum 15. März 2012.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 29. März 2012 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Inkrafttreten erfolgte zum 30. März 2012.
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.