Postanschrift:
Postfach 120606
D-10596 Berlin
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.
Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.
Sitzung am 06.06.2013
Download Tagesordnung (37.3 kB, PDF)
Für diese Sitzung ist das Kontingent an freien Plätzen bereits ausgebucht.
Bekanntgabe der Leistungsbereiche für das Datenvalidierungsverfahren 2013 in den Krankenhäusern.
Themenschwerpunkt
Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Potenzial (§ 137e SGB V)
Anträge können erst nach BMG-Genehmigung des Antragsformulars und dessen Veröffentlichung im Bundesanzeiger gestellt werden.
Lassen Sie sich aktuelle Informationen des G-BA per E-Mail-Infodienst zusenden.
Der G-BA nimmt Ihre Bewerbung jederzeit gerne entgegen.
Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 24. Mai 2013.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. April 2013 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. März 2013 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Mai 2013. Das Inkrafttreten erfolgt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Mai 2013. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Mai 2013. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Mai 2013. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Mai 2013. Das Inkrafttreten erfolgt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Mai 2013.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. April 2013 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.