Beschluss
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V:
Jährliche Anpassung der Appendizes an den aktuellen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und weitere Änderungen
Beschlussdatum: 20.03.2020
Inkrafttreten: 24.07.2020
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 23.07.2020 B1
Historie
Der ursprüngliche Beschluss vom 20.03.2020 wurde am 16.04.2020 geändert.
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Änderungsbeschluss vom 16.04.2020
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung: Änderung des Beschlusses vom 20. März 2020 über eine jährliche Anpassung der Appendizes an den aktuellen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und weitere Änderungen
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Ursprünglicher Beschluss vom 20.03.2020