Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Arzneimittel:
Biologika und Biosimilars (VIIa)
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Arzneimittel-Richtlinie: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – § 40a (Anpassung eines Verweises) und Anlage VIIa (Aktualisierung April 2024)
Beschluss vom 7. Mai 2024.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VIIa: Aktualisierung Februar 2024
Beschluss vom 7. Mai 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VIIa: Aktualisierung November 2023
Der Beschluss vom 6. Februar 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 26. April 2024 in Kraft.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VIIa: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Aktualisierung März 2024
Beschluss vom 9. April 2024.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VIIa: Aktualisierung November 2023
Der Beschluss vom 6. Februar 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VIIa: Aktualisierung Januar 2024
Beschluss vom 26. März 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VIIa: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Aktualisierung Februar 2024
Beschluss vom 12. März 2024.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VIIa: Aktualisierung September 2023
Der Beschluss vom 28. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 23. Februar 2024 in Kraft.
-
Arzneimittel-Richtlinie: Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Fertigarzneimitteln durch Apotheken bei parenteralen Zubereitungen zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung – § 40b (neu)
Der Beschluss vom 15. Juni 2023 in der Fassung des Beschlusses vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. März 2024 in Kraft.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VIIa: Aktualisierung November 2023
Beschluss vom 6. Februar 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.