Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Zweitmeinungsverfahren
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom
Beschluss vom 19. September 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Beauftragung IQWiG: Erstellung einer Entscheidungshilfe zu Eingriffen bzw. Behandlungsoptionen bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom
Beschluss vom 3. Juli 2024.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen an Aortenaneurysmen
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen an Aortenaneurysmen
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Veröffentlichung des Abschlussberichts der Medizinischen Hochschule Brandenburg CAMPUS GmbH und der revFLect GmbH zur Evaluation der Richtlinie
Beschluss vom 15. Februar 2024.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zum Hüftgelenkersatz
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Veröffentlichung des Berichts 2022 der KBV
Beschluss vom 18. Januar 2024.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zum Hüftgelenkersatz
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen an Aortenaneurysmen
Beschluss vom 21. Dezember 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Beauftragung IQWiG: Erstellung einer Entscheidungshilfe zu Eingriffen an Aortenaneurysmen
Beschluss vom 6. Dezember 2023.