Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 SGB V – SI-RL"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „COVID-19-Impfempfehlung 2024“
Der Beschluss vom 7. März 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. Mai 2024 in Kraft.
-
Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „Meningokokken B-Impfempfehlung“
Der Beschluss vom 7. März 2024 in der Fassung des Beschlusses vom 4. April 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung STIKO Empfehlungen Januar 2024 sowie Änderung der Anlage 2
Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Schutzimpfungs-Richtlinie: Änderung des Beschlusses vom 7. März 2024
Änderungsbeschluss vom 4. April 2024.
-
Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „COVID-19-Impfempfehlung 2024“
Der Beschluss vom 7. März 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung STIKO Empfehlungen Januar 2024 sowie Änderung der Anlage 2
Beschluss vom 21. März 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlung zur Dengue-Impfung
Der Beschluss vom 18. Januar 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 14. März 2024 in Kraft.
-
Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „Meningokokken B-Impfempfehlung“
Beschluss vom 7. März 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „COVID-19-Impfempfehlung 2024“
Beschluss vom 7. März 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlung zur Dengue-Impfung
Der Beschluss vom 18. Januar 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.