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Die Nichtbeanstandung des BMG zum Richtlinienbeschluss vom 21. Juni 2007 ist nun - mit Auflagen versehen - erfolgt. Der Beschlusstext enthält die Umsetzung der Auflagen noch nicht. Diese werden zunächst im Unterausschuss Arzneimittel beraten. Nach Umsetzung der Auflagen und Veröffentlichung des Beschlusses im Bundesanzeiger tritt die Schutzimpfungs-Richtlinie rückwirkend zum 1. Juli 2007 in Kraft.