Nutzenbewertung

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Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Pitavastatin

Steckbrief

  • Wirkstoff: Pitavastatin
  • Handelsname: Livazo®
  • Therapeutisches Gebiet: primäre Hypercholesterinämie und gemischte Dyslipidämie
  • Pharmazeutischer Unternehmer: Merckle Recordati GmbH

Fristen:

  • Beginn des Verfahrens: 01.06.2011
  • Beschlussfassung: 18.08.2011

Bemerkungen

Nach § 35a Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB V ist bei Arzneimitteln, die pharmakologisch-therapeutisch
vergleichbar mit Festbetragsarzneimitteln sind, der medizinische Zusatznutzen nach Satz 3 Nr. 3 als therapeutische Verbesserung entsprechend § 35 Abs. 1b Satz 1 bis 5 SGB V nachzuweisen. Aufgrund Nichtvorlage eines Dossiers für Pitavastatin wurde keine therapeutische Verbesserung festgestellt, ein Zusatznutzen gilt als nicht belegt; somit ist es in die Festbetragsgruppe nach § 35 Abs. 1 SGB V mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimitteln - hier "HMG-CoA-Reduktasehemmer, Gruppe 1" in Stufe 2 - einzuordnen (§ 35a Abs. 4 Satz 1 SGB V). Ein Stellungnahmeverfahren gemäß § 35 Abs. 1b Satz 7 sowie Abs. 2 SGB V ist nicht durchzuführen. (§ 35a Abs. 4 Satz 3 SGB V)

Inhalt von Beschlüsse

Beschlüsse zum Verfahren vom 01.06.2011