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Nutzenbewertung
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2012-03-15-D-030)
Informationen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie (186.9 kB, PDF)
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Vandetanib (Caprelsa®):
Caprelsa® ist indiziert für die Behandlung von agressivem und symptomatischem medullärem Schilddrüsenkarzinom (MTC) bei Patienten mit nicht resektabler, lokal fortgeschrittener oder metastasierter Erkrankung.
Bei Patienten, deren Rearranged during Transfection-(RET)-Mutationsstatus nicht bekannt oder negativ ist, sollte vor der Entscheidung über eine individuelle Behandlung ein möglicherweise geringerer Nutzen berücksichtigt werden.
zweckmäßige Vergleichstherapie:
Die zweckmäßige Vergleichstherapie für Vandetanib zur Behandlung von Patienten mit inoperablem, lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem medullärem Schilddrüsenkarzinom ist best supportive care.
Als best supportive care wird die Therapie verstanden, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte, unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet (z. B. Bisphosphonate bei schmerzhaften Knochenmetastasen, externe Strahlentherapie).
Stand der Information: September 2011
Die Aussagen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie stehen unter dem Vorbehalt, dass sich der allgemein anerkannte Stand der medizinischen Erkenntnisse, auf dessen Grundlage der G-BA seine Feststellungen trifft (5. Kap. § 6 VerfO), in einer Weise weiterentwickeln kann, die eine Neubewertung der zweckmäßigen Vergleichstherapie erforderlich macht.
Die Nutzenbewertung wurde am 15.06.2012 veröffentlicht:
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 06.07.2012 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 24.07.2012 statt.
Wortprotokoll (458.9 kB, PDF) zur mündlichen Anhörung.
Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage XII: Vandetanib
Beschlussdatum: 06.09.2012, Inkrafttreten: 06.09.2012
Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage XII: Antrag auf erneute Nutzenbewertung von Vandetanib nach § 35a Abs. 5b SGB V
Beschlussdatum: 06.12.2012, Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: