Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Aliskiren/Amlodipin (Essentielle Hypertonie, Zusatztherapie)
Steckbrief
- Wirkstoff: Aliskiren/Amlodipin
 - Handelsname: Rasilamlo®
 - Therapeutisches Gebiet: essenzielle Hypertonie (Herz-Kreislauf-Erkrankungen)
 - Pharmazeutischer Unternehmer: Novartis Pharma GmbH
 - Vorgangsnummer: 2011-05-15-D-007
 
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 15.05.2011
 - Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 15.02.2012
 - Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 07.03.2012
 - Beschlussfassung: 03.05.2012
 - Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
 
Bemerkungen
Die Zulassung für den Wirkstoff Aliskiren/Amlodipin (Rasilamlo®) wurde widerrufen:
https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/rasilamlo
unterliegt der Übergangsfrist nach § 10 AM-NutzenV
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 15.02.2012 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 07.03.2012 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 20.03.2012 statt.
Beschlüsse
Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Aliskiren / Amlodipin
                    Beschlussdatum: 03.05.2012
                        
                    Inkrafttreten: 03.05.2012
                            
            Beschluss veröffentlicht: 
                                        BAnz AT 18.06.2012 B2
                    
    
            
Zugehörige Verfahren
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 15.02.2012 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 07.03.2012 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 20.03.2012 statt.
Beschlüsse
Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Aliskiren / Amlodipin
                    Beschlussdatum: 03.05.2012
                        
                    Inkrafttreten: 03.05.2012
                            
            Beschluss veröffentlicht: 
                                        BAnz AT 18.06.2012 B2