Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Aliskiren/Amlodipin (Essentielle Hypertonie, Zusatztherapie)

Steckbrief

  • Wirkstoff: Aliskiren/Amlodipin
  • Handelsname: Rasilamlo®
  • Therapeutisches Gebiet: essenzielle Hypertonie (Herz-Kreislauf-Erkrankungen)
  • Pharmazeutischer Unternehmer: Novartis Pharma GmbH

Fristen

  • Beginn des Verfahrens: 15.05.2011
  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 15.02.2012
  • Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 07.03.2012
  • Beschlussfassung: 03.05.2012
  • Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen

Bemerkungen

Die Zulassung für den Wirkstoff Aliskiren/Amlodipin (Rasilamlo®) wurde widerrufen:
https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/rasilamlo

unterliegt der Übergangsfrist nach § 10 AM-NutzenV

Dossier

Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2011-05-15-D-007)

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Nutzenbewertung

Die Nutzenbewertung wurde am 15.02.2012 veröffentlicht:

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 07.03.2012 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 20.03.2012 statt.

Beschlüsse

Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Aliskiren / Amlodipin

Beschlussdatum: 03.05.2012
Inkrafttreten: 03.05.2012
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 18.06.2012 B2

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren

Dossier

Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2011-05-15-D-007)

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Nutzenbewertung

Die Nutzenbewertung wurde am 15.02.2012 veröffentlicht:

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 07.03.2012 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 20.03.2012 statt.

Beschlüsse

Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Aliskiren / Amlodipin

Beschlussdatum: 03.05.2012
Inkrafttreten: 03.05.2012
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 18.06.2012 B2

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren