Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Saxagliptin/Metformin (neues Anwendungsgebiet: Diabetes mellitus Typ 2, Kombination mit Sulfonylharnstoff)
Steckbrief
- Wirkstoff: Saxagliptin/Metformin
- Handelsname: Komboglyze®
- Therapeutisches Gebiet: Diabetes mellitus Typ 2 (Stoffwechselkrankheiten)
- Pharmazeutischer Unternehmer: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA/ AstraZeneca GmbH
- Vorgangsnummer: 2013-04-01-D-063
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 01.04.2013
- Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 01.07.2013
- Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 22.07.2013
- Beschlussfassung: 01.10.2013
- Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
Bemerkungen
Nutzenbewertung nach 5. Kapitel VerfO G-BA § 1 Abs. 2 Nr. 2.
Für die Nutzenbewertung werden die nach der Verfahrensordnung des G-BA 5. Kapitel § 17 Abs. 1 Satz 5 VerfO als erforderlich bezeichneten angeforderten Angaben vom pharmazeutischen Unternehmer berücksichtigt. Über die angeforderten Angaben hinausgehende Informationen werden nicht zur Nutzenbewertung berücksichtigt.
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Saxagliptin/Metformin (Komboglyze®)
Komboglyze® ist auch in Kombination mit einem Sulfonylharnstoff (d. h. als Dreifach-Kombinationstherapie) als Ergänzung zu Diät und Bewegung angezeigt, um die Blutzuckerkontrolle bei erwachsenen Patienten im Alter von 18 Jahren und älter mit Typ-2-Diabetes mellitus zu verbessern, wenn die maximal verträgliche Dosis sowohl von Metformin als auch des Sulfonylharnstoffs den Blutzucker nicht ausreichend kontrolliert.
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
- Beschluss vom 01.10.2013: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Saxagliptin/Metformin (neues Anwendungsgebiet)
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 01.07.2013 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.07.2013 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 05.08.2013 statt.
Wortprotokoll(PDF 320,18 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Saxagliptin/Metformin (neues Anwendungsgebiet) - Therapiekosten
Beschlussdatum: 23.01.2014
Inkrafttreten: 23.01.2014
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 07.02.2014 B4 -
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Saxagliptin/Metformin (neues Anwendungsgebiet)
Beschlussdatum: 01.10.2013
Inkrafttreten: 01.10.2013
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 12.11.2013 B3
Zugehörige Verfahren
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Saxagliptin/Metformin (Komboglyze®)
Komboglyze® ist auch in Kombination mit einem Sulfonylharnstoff (d. h. als Dreifach-Kombinationstherapie) als Ergänzung zu Diät und Bewegung angezeigt, um die Blutzuckerkontrolle bei erwachsenen Patienten im Alter von 18 Jahren und älter mit Typ-2-Diabetes mellitus zu verbessern, wenn die maximal verträgliche Dosis sowohl von Metformin als auch des Sulfonylharnstoffs den Blutzucker nicht ausreichend kontrolliert.
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
- Beschluss vom 01.10.2013: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Saxagliptin/Metformin (neues Anwendungsgebiet)
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 01.07.2013 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.07.2013 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 05.08.2013 statt.
Wortprotokoll(PDF 320,18 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Saxagliptin/Metformin (neues Anwendungsgebiet) - Therapiekosten
Beschlussdatum: 23.01.2014
Inkrafttreten: 23.01.2014
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 07.02.2014 B4 -
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Saxagliptin/Metformin (neues Anwendungsgebiet)
Beschlussdatum: 01.10.2013
Inkrafttreten: 01.10.2013
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 12.11.2013 B3
Zugehörige Verfahren
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: