Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
- Verfahren vom 15.03.2012 (Verfahren abgeschlossen) [aufgehoben]
Nutzenbewertung nach 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 6 VerfO G-BA
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
Vemurafenib ist angezeigt als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit BRAF-V600 Mutation-positivem nicht resezierbarem oder metastasiertem Melanom (siehe Abschnitt 5.1).
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Die Nutzenbewertung wurde am 16.12.2013 veröffentlicht:
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 06.01.2014 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 28.01.2014 statt.
Wortprotokoll(PDF 290,91 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlussdatum: 06.03.2014
Inkrafttreten: 06.03.2014
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 20.03.2014 B5
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
Vemurafenib ist angezeigt als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit BRAF-V600 Mutation-positivem nicht resezierbarem oder metastasiertem Melanom (siehe Abschnitt 5.1).
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Die Nutzenbewertung wurde am 16.12.2013 veröffentlicht:
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 06.01.2014 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 28.01.2014 statt.
Wortprotokoll(PDF 290,91 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlussdatum: 06.03.2014
Inkrafttreten: 06.03.2014
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 20.03.2014 B5
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