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Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

Auf diesen Seiten sind die Richtlinien veröffentlicht, die der Gemeinsame Bundesausschuss laut gesetzlichem Auftrag „über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten“ beschließt (§ 92 SGB V).

Neben den Richtlinien sind auf der folgenden Seite strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen (Disease-Management-Programme – DMP) zu finden, die das Bundesministerium für Gesundheit auf der Grundlage von Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses als Rechtsverordnung erlassen hat (§ 137f SGB V) und die noch nicht in eine Richtlinie überführt wurden.