Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie

Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung

Die Richtlinie bestimmt das Nähere zu den vertragsärztlichen Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Erkrankungen bei Jugendlichen zwischen dem vollendeten 13. und vollendeten 14. Lebensjahr, insbesondere zum Inhalt der Untersuchungen sowie zur Dokumentation und Auswertung.

In Kraft getreten am:
01.01.2017
Geändert am:
21.07.2016 BAnz AT 12.10.2016 B4
Fassung vom:
26.06.1998 BAnz. 159 (S. 12 723/ 724) vom 27.08.1998

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