Festzuschuss-Richtlinie
Richtlinie zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse nach den §§ 55, 56 SGB V zu gewähren sind (Festzuschuss-Richtlinie) sowie über die Höhe der auf die Regelversorgungsleistungen entfallenden Beträge nach § 56 Absatz 4 SGB V
Die Richtlinie bildet die rechtliche Grundlage des Festzuschusssystems zum zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Zahnersatz. Sie legt die Befunde und Regelversorgungsleistungen fest, für die Festzuschüsse zu gewähren sind.
Die geltende Fassung der Richtlinie wird in Kürze zur Verfügung gestellt. In der angebotenen Fassung ist der am 1. Januar 2026 in Kraft getretene Beschluss noch nicht berücksichtigt.
- In Kraft getreten am:
- 01.01.2025
- Geändert am:
- 21.11.2024 BAnz AT 17.01.2025 B1
- Fassung vom:
- 03.11.2004 BAnz. Nr. 242 (S. 24 463) vom 21.12.2004