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Informationsarchiv | Richtlinien

Richtlinie zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse nach den §§ 55, 56 SGB V zu gewähren sind

Richtlinien
Festzuschuss-Richtlinie

Richtlinie zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse nach den §§ 55, 56 SGB V zu gewähren sind (377,1 kB)

Fassung vom:03.11.2004 BAnz. Nr. 242 (S. 24 463) vom 21.12.2004
Letzte Änderung:24.11.2011 BAnz. Nr. 192 (S. 4511) vom 21.12.2011
In Kraft getreten am:01.01.2012 (Historie zeigen)
Zur Richtlinie auflisten: Beschlüsse
Zuständig: Unterausschuss Zahnärztliche Behandlung

Überprüfung der Regelversorgung nach § 56 Abs. 2 Satz 11 SGB V

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