Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser

Regelungen gemäß § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser – Qb-R

Die Regelungen legen das Verfahren für die Erstellung, Übermittlung und Veröffentlichung sowie den Inhalt, Umfang und das Datenformat des jährlich zu veröffentlichen strukturierten Qualitätsberichts fest. Die Regelungen verpflichten jedes nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhaus, einen Qualitätsbericht zu erstellen und zu übermitteln.

In Kraft getreten am:
17.02.2024
Geändert am:
21.12.2023 BAnz AT 16.02.2024 B2
Fassung vom:
16.05.2013 BAnz AT 24.07.2013 B5

Weiterführende Informationen

Anlagen und Anhänge

Berichtsjahr 2023

Berichtsjahr 2022

Berichtsjahr 2021

Berichtsjahr 2020

Standortbezogene Berichtspflichten

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