Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser
Regelungen gemäß § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser – Qb-R
Die Regelungen legen das Verfahren für die Erstellung, Übermittlung und Veröffentlichung sowie den Inhalt, Umfang und das Datenformat des jährlich zu veröffentlichen strukturierten Qualitätsberichts fest. Die Regelungen verpflichten jedes nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhaus, einen Qualitätsbericht zu erstellen und zu übermitteln.
- In Kraft getreten am:
- 17.02.2024
- Geändert am:
- 21.12.2023 BAnz AT 16.02.2024 B2
- Fassung vom:
- 16.05.2013 BAnz AT 24.07.2013 B5