Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung
Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung
Die Richtlinie benennt in Anlage I die vom G-BA für die vertragsärztliche Versorgung anerkannten ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und – soweit zur sachgerechten Anwendung der neuen Methode erforderlich – die notwendige Qualifikation der Ärzte, die apparativen Anforderungen sowie die Anforderungen an Maßnahmen der Qualitätssicherung und die erforderliche Aufzeichnung über die ärztliche Behandlung. Anlage II führt die ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die nach Überprüfung durch den G-BA nicht als vertragsärztliche Leistung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden dürfen. In Anlage III werden die Methoden, deren Bewertungsverfahren ausgesetzt ist, genannt.
Die geltende Fassung der Richtlinie wird in Kürze zur Verfügung gestellt. In der angebotenen Fassung ist der am 30. Dezember 2025 in Kraft getretene Beschluss noch nicht berücksichtigt.
- In Kraft getreten am:
- 11.10.2025
- Geändert am:
- 17.07.2025 BAnz AT 10.10.2025 B3
- Fassung vom:
- 17.01.2006 BAnz. Nr. 48 (S. 1523) vom 09.03.2006
Anlagen
- Anlage I: Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden
- Anlage II: Methoden, die nicht als vertragsärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen
- Anlage III: Methoden, deren Bewertungsverfahren ausgesetzt ist