Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V

Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V

Die Richtlinie beinhaltet einen abschließenden Katalog von ärztlichen Tätigkeiten, die im Rahmen von Modellvorhaben auf Berufsangehörige der Kranken- und Altenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde übertragen werden können. Sie enthält zudem Vorgaben zur selbständigen Ausübung von Heilkunde, bestimmt Art und Umfang der Tätigkeiten sowie die erforderlichen Qualifikationen und benennt Regelungsbestandteile für die Vereinbarungen zur Durchführung von Modellvorhaben.

In Kraft getreten am:
22.03.2012
Fassung vom:
20.10.2011 BAnz. Nr. 46 (S. 1128) vom 21.03.2012 und BAnz. Nr. 50 (S. 1228) vom 28.03.2012