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Anlage IV: Therapiehinweise gemäß § 92 Abs. 2 Satz 7 SGB V

Anlage
Anlage IV: Therapiehinweise (früher: Anlage 4)
Anlage IV: Therapiehinweise gemäß § 92 Abs. 2 Satz 7 SGB V (1,3 MB)
Letzte Änderung: 13.10.2011
Zu dieser Anlage auflisten: Beschlüsse, Historie

Die Anlage 4 der Arzneimittel-Richtlinien beinhalten Therapiehinweise, die das Wirtschaftlichkeitsgebot beim Einsatz insbesondere neuer, meist hochpreisiger Wirkstoffe sowie Therapieprinzipien in der ambulanten Versorgung konkretisieren und von den Vertragsärzten zu beachten sind. Die Hinweise informieren über den Umfang der arzneimittelrechtlichen Zulassung, über Wirkung, Wirksamkeit sowie Risiken und geben Empfehlungen zur wirtschaftlichen Versorgungsweise, zu Kosten sowie gegebenenfalls notwendigen Vorsichtsmaßnahmen.

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