Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser
Regelungen gemäß § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser – Qb-R
Die Regelungen legen das Verfahren für die Erstellung, Übermittlung und Veröffentlichung sowie den Inhalt, Umfang und das Datenformat des jährlich zu veröffentlichen strukturierten Qualitätsberichts fest. Die Regelungen verpflichten jedes nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhaus, einen Qualitätsbericht zu erstellen und zu übermitteln.
- In Kraft getreten am:
 - 02.08.2025
 - Geändert am:
 - 18.06.2025 BAnz AT 01.08.2025 B4
 - Fassung vom:
 - 16.05.2013 BAnz AT 24.07.2013 B5