Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Vergabe-Entscheidung für AQUA rechtmäßig - LSG weist Antrag der BQS endgültig ab - Rechtsweg ausgeschöpft

Siegburg/Essen, 7. August 2009 – Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) hat  am Donnerstag in Essen den Antrag der Bundesgeschäftstelle Qualitätssicherung (BQS) auf Aufhebung der Vergabeentscheidung zu Gunsten von AQUA als zur Qualitätssicherung der Versorgung im Gesundheitswesen nach § 137a SGB V beauftragtes Qualitätsinstitut endgültig abgewiesen. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Freitag in Siegburg mit. Der Rechtsweg ist in dem Verfahren damit ausgeschöpft.

„Der Unterzeichnung des Vertrages mit dem „AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH“ steht damit nichts mehr im Wege. Das LSG hat in allen relevanten Punkten die von der BQS erhobenen rechtlichen Einwände gegen die vom G-BA getroffene Vergabeentscheidung klar zurückgewiesen. Dies betrifft insbesondere die auch aus Sicht des LSG gewährleistete fachliche Unabhängigkeit von AQUA und die Ordnungsmäßigkeit des Vergabeverfahrens. Mehr als zwei Jahre nach Einleitung dieses europaweiten Vergabeverfahrens kann jetzt damit begonnen werden, die Qualitätssicherung in Deutschland mit wissenschaftlich anerkannten Methoden einrichtungs- und sektorenübergreifend  und damit  patientenbezogen auszurichten. Die bewährten Verfahren der sektorenbezogenen einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung werden aber auch im kommenden Jahr ohne Brüche fortgeführt“, sagte der Unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess.      

Die jüngste Gesundheitsreform (GKV-WSG) hatte mit § 137a SGB V (Umsetzung der Qualitätssicherung und Darstellung der Qualität) den G-BA beauftragt, im Rahmen eines Vergabeverfahrens eine fachlich unabhängige Institution zu beauftragen, um Verfahren zur Messung und Darstellung der Versorgungsqualität für die Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung zu entwickeln. Diese sollen möglichst sektorenübergreifend auf der Grundlage pseudonymisierter Patientendaten angelegt werden und nicht nur die aufgrund des Krankenhausentgeltsystems (DRG) immer kürzer werdende Krankenhausverweildauer abdecken.

Nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren und der daran anschließenden Auswertung der vorliegenden Angebote hatte die Vergabegruppe des G-BA im Februar 2009 entschieden, den Zuschlag nach Ablauf der gesetzlichen Informationsfrist an das AQUA-Institut zu erteilen. Dagegen hatte der Mitbewerber BQS zunächst vor der Vergabekammer des  Bundeskartellamtes Einspruch eingelegt und die Überprüfung des gesamten Verfahrens beantragt. Nachdem die Kammer diesen Antrag im Mai zurückgewiesen hatte, hatte die BQS das LSG NRW angerufen.