Pres­se­mit­tei­lung | Quali­täts­si­che­rung

Unpar­tei­isches Mitglied Dr. Siebig begrüßt Ziel­set­zung des Gesetz­ent­wurfs zur Verbes­se­rung der Kran­ken­haus­hy­giene

Berlin, 03. März 2011 – Dr. Josef Siebig, unpar­tei­isches Mitglied im Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA), hat die Ziel­set­zungen des Refe­ren­ten­ent­wurfs des Gesetzes zur Verbes­se­rung der Kran­ken­haus­hy­giene ausdrück­lich begrüßt. Siebig, der zugleich dem G-​BA-Unterausschuss Quali­täts­si­che­rung vorsitzt, sieht in dem vorlie­genden Entwurf eine gute Grund­lage, um die Hygiene in der Versor­gung zu verbes­sern.

„Positiv hervor­zu­heben ist die Rege­lung, die dem G-BA die Fest­le­gung der Maßnahmen zur Siche­rung der Hygiene ermög­licht, da sie den Bera­tungen im G-BA zur Wahl des geeignet erschei­nenden Quali­täts­si­che­rungs­in­stru­ments nicht vorgreift. Daneben ist die Empfeh­lung zur Bestim­mung von Indi­ka­toren insbe­son­dere für die einrich­tungs­über­grei­fende Quali­täts­si­che­rung bereits aufge­griffen worden“, sagte Siebig.

So habe der G-BA im Juni 2010 die Insti­tu­tion nach § 137a SGB V mit dem Quali­täts­si­che­rungs­thema „noso­ko­miale Infek­tionen“ beauf­tragt. „An der Konkre­ti­sie­rung dieses Auftrages wird derzeit gear­beitet. Aller­dings bedürfen die hierfür im Gesetz­ent­wurf fest­ge­legten Fristen einer Synchro­ni­sie­rung mit den Verfah­rens­schritten im G-BA.“

Siebig forderte weiter, den Fokus der Maßnahmen nicht allein auf den statio­nären Sektor zu beschränken. „Wir verfolgen bei den Bera­tungs­aspekten im G-BA grund­sätz­lich einen sekto­ren­über­grei­fenden Ansatz. Soge­nannte behand­lungs­as­so­zi­ierte Infek­tionen sind nicht auf den statio­nären Sektor begrenzt. Aus diesem Grund sollten die vom G-BA zu bestim­menden Quali­täts­in­di­ka­toren natür­lich nicht nur für Kran­ken­häuser entwi­ckelt werden, sondern auch auf den ambu­lanten Bereich über­tragbar sein.“

Darüber hinaus schlägt Siebig eine Ergän­zung der ICD-​Codes (Inter­na­tio­nale statis­ti­sche Klas­si­fi­ka­tion der Krank­heiten und verwandter Gesund­heits­pro­bleme) vor, um konkrete Infek­ti­ons­quellen im Kran­ken­haus zu entde­cken und schnell zu besei­tigen. Dazu sollten künftig die haupt­säch­li­chen Infek­ti­ons­er­reger nach der Infek­ti­ons­quelle getrennt erfasst werden.

Für Siebig liegen die Vorteile dieses System auf der Hand: „Zum einen erhalten die Kran­ken­häuser zeitnah Infor­ma­tionen über ihren Infek­ti­ons­status und können bei fest­ge­stellten Problemen schnell eingreifen. Zum anderen ist dieses System erwei­terbar, so dass es auch bei anderen multi­re­sis­tenten Erre­gern ange­wandt werden kann.“

Die Stel­lung­nahme des unpar­tei­ischen Mitglieds Dr. Josef Siebig zum Refe­ren­ten­ent­wurf des Gesetzes zur Verbes­se­rung der Kran­ken­haus­hy­giene ist auf den Inter­net­seiten des G-BA unter folgendem Link abrufbar:

Stel­lung­nahme zum Refe­ren­ten­ent­wurf eines Gesetzes zur Verbes­se­rung der Kran­ken­haus­hy­giene und zur Ände­rung weiterer Gesetze