Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Vertrauensstelle kann fristgerecht mit der Pseudonymisierung von Patientendaten beginnen

Berlin, 16. Februar 2012 – Beim Aufbau der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung ist ein weiterer wichtiger Schritt fristgerecht erfolgt: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit heutigem Beschluss die korrekte Umsetzung der Funktion der Pseudonymisierung, die die hierfür eingerichtete Vertrauensstelle wahrnehmen soll, nach eingehender Prüfung bestätigt und die Leistung abgenommen. Voraussichtlich ab April 2012 werden dann erste Daten aus den Bereichen Geburtshilfe, Neonatologie sowie Erst- und Reimplantation von Endoprothesen verarbeitet werden. Auf die Website der Vertrauensstelle www.vertrauensstelle-gba.de wird ab sofort auch von der G-BA-Website aus verlinkt.

Im September 2011 hatten Vertreter des G-BA und der Firma SCHÜTZE Consulting Informationssysteme GmbH (SCI) einen Vertrag über die Errichtung einer unabhängigen Vertrauensstelle für die Pseudonymisierung von Patientendaten unterzeichnet.

Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung wird Längsschnittbetrachtungen von medizinischer Behandlungsqualität im ambulanten und klinischen Bereich ermöglichen. Unter Nutzung eines Pseudonyms werden verschiedene Datensätze derselben Patienten aus unterschiedlichen Behandlungsorten, Sektoren und Behandlungszeiten zusammengeführt.

Für die Datenerhebung bei der Qualitätssicherung besteht die gesetzliche Pflicht zur Pseudonymisierung sämtlicher Daten, anhand derer Patientinnen und Patienten identifiziert werden könnten (§ 299 SGB V). Die Daten werden von der Vertrauensstelle zunächst pseudonymisiert und nach Weiterleitung des Pseudonyms an die Bundesauswertungsstelle gelöscht. Eine Reidentifikation von Patientinnen und Patienten ist ausgeschlossen. Das Verfahren entspricht den Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und wurde mit diesem abgestimmt.

Seit dem 1. Juli 2008 hat der G-BA den gesetzlichen Auftrag (§ 137 und § 137a SGB V), einrichtungsübergreifende, an der Ergebnisqualität ausgerichtete Maßnahmen zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung zu beschließen.