Pres­se­mit­tei­lung | Arznei­mittel

Kampf gegen Keime – G-BA bündelt Ressourcen beim Thema MRSA-​Sanierung

Berlin, 19. Juli 2012 – Bei der Bekämp­fung von multi­re­sis­tenten Keimen (MRSA) im Rahmen eines umfas­senden und teil­weise sekto­ren­über­grei­fenden Behand­lungs­kon­zeptes bündelt der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) seine Ressourcen. Das Plenum beschloss am Donnerstag in Berlin einver­nehm­lich die Einrich­tung einer themen­über­grei­fenden Arbeits­gruppe (AG), die sich in den kommenden Monaten ausschließ­lich mit den Rege­lungs­mög­lich­keiten des G-BA im Rahmen einer MRSA-​Sanierungsbehandlung befasst. Die Pati­en­ten­ver­tre­tung hat den Beschluss mitge­tragen.

Der unpar­tei­ische Vorsit­zende des G-BA, Josef Hecken, hatte bei den Trägern des G-BA für die Einset­zung der AG geworben, um die in den verschie­denen Gremien vorhan­dene Exper­tise zusam­men­zu­führen und dann zügig zu konkreten Ergeb­nissen zu kommen. Geplant sind maximal vier Sitzungs­ter­mine. Bereits im November 2012 wird dem Plenum ein Abschluss­be­richt mit recht­li­chen Hand­lungs­mög­lich­keiten vorge­legt, die anschlie­ßend in der Versor­gung umge­setzt werden sollen. Neben Vertre­tern des Unter­aus­schusses Arznei­mittel soll die AG auch mit Mitglie­dern anderer Unter­aus­schüsse besetzt werden, in denen das Thema MRSA (Methicillin-​resistente Staphy­lo­coccus aureus) rele­vant ist. Das können zum Beispiel die Unter­aus­schüsse Veran­lasste Leis­tungen und Quali­täts­si­che­rung sein.

„Vor der Beant­wor­tung von klein­tei­ligen Einzel­fragen, zum Beispiel wann der Einsatz von Arznei­mit­teln gegen MRSA-​Erreger sinn­voll und notwendig ist, müssen zunächst die über­grei­fenden Grund­satz­fragen geklärt werden“, sagte Hecken. Im Zusam­men­hang mit einer syste­ma­ti­schen MRSA-​Dekolonisation zähle dazu etwa die Klärung der grund­sätz­li­chen Leis­tungs­pflicht der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung und die – auch in der Vergü­tungs­ver­ein­ba­rung nach § 87 Abs. 2a Satz 3 SGB V vorge­nom­mene – Konkre­ti­sie­rung von Fall­kon­stel­la­tionen für MRSA-​Sanierungsbehandlungen im Rahmen der GKV. „Ich bin zuver­sicht­lich, dass die AG in dem über­schau­baren Zeit­raum von rund drei Monaten zu prak­ti­ka­blen und rechts­ver­bind­li­chen Lösungen kommen wird, die der drän­genden Problem­stel­lung ange­messen Rech­nung tragen.“

Keime kommen in der Natur häufig vor und finden sich auf der Haut und in den Atem­wegen von bis zu 30 Prozent aller Menschen, ohne dass diese Krank­heits­sym­ptome zeigen. In diesen Fällen wird von einer klinisch asym­pto­ma­ti­schen Besied­lung oder Kolo­ni­sa­tion gespro­chen. Bekommt das Bakte­rium durch güns­tige Bedin­gungen oder ein schwa­ches Immun­system die Gele­gen­heit, sich auszu­breiten, kann es beim Menschen zu Haut­in­fek­tionen, Muskel­er­kran­kungen und – bei schweren Verlaufs­formen – auch zu lebens­be­droh­li­chen Krank­heiten wie Lungen­ent­zün­dung oder Blut­ver­gif­tungen kommen. Falls die Keime Resis­tenzen gegen mehrere wich­tige Anti­bio­tika entwi­ckeln (Multi­re­sis­tenz/MRSA), sind sie beson­ders schwer zu besei­tigen und werden bei Über­tra­gung auf Dritte auch für diese zur Gefahr. Auch bei Tieren und in Mast­be­trieben bilden sich Keime, die dann über die Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter der Betriebe in Gesund­heits­ein­rich­tungen gelangen können.


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Einrich­tung einer Arbeits­gruppe "Rege­lungs­mög­lich­keiten des G-BA im Rahmen einer MRSA-​Sanierungsbehandlung"