Pressemitteilung | Methodenbewertung

Mammographie-Screening: Frauen erhalten neue Entscheidungshilfe

Berlin, 8. November 2017– Frauen erhalten künftig zusammen mit der schriftlichen Einladung zur Teilnahme am Programm zur Früherkennung von Brustkrebs (Mammographie-Screening) neues Informationsmaterial. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das bisher verwendete Merkblatt zu einer sogenannten Entscheidungshilfe weiterentwickelt und sich dabei an international geltenden Standards orientiert. Die neue Entscheidungshilfe und das inhaltlich darauf abgestimmte Einladungsschreiben sind so gestaltet, dass das gesetzlich geforderte Ziel einer informierten Entscheidung hinsichtlich einer Teilnahme oder auch Nichtteilnahme am Mammographie-Screening noch besser erreicht werden kann.

Die neue Entscheidungshilfe(PDF 467,94 kB) ist vom G-BA im Juli 2017 beschlossen worden. Nach Inkrafttreten des Beschlusses ist sie nun ab sofort von den einladenden Stellen zu versenden.

„Neben inhaltlichen Überarbeitungen – beispielsweise zum Begriff der Überdiagnose – besteht die wichtigste Neuerung darin, dass den eingeladenen Frauen mit der Entscheidungshilfe ein Instrument angeboten wird, mit dem sie ihre ganz persönlichen Präferenzen hinsichtlich der Vor- und Nachteile einer Screening-Teilnahme gewichten können. Das ist vor allem für Frauen hilfreich, die unsicher sind, ob sie an dem Screening-Programm teilnehmen möchten“, erklärte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung, am Mittwoch in Berlin.

Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie zur Früherkennung von Brustkrebs. Sie werden – sofern sie dem nicht ausdrücklich widersprechen – alle zwei Jahre persönlich und schriftlich zur Teilnahme am Screening eingeladen.

Entscheidungshilfe als neues Instrument zur Präferenzklärung

Die Entscheidungshilfe enthält verständlich dargestellte Informationen zur Brustkrebserkrankung, zum Ablauf der Mammographie, zu Vor- und Nachteilen des Screenings und zu den organisatorischen Rahmenbedingungen.

Wesentliches neues Element ist eine Checkliste. Auf einer Doppelseite werden die in der Broschüre ausführlich dargestellten Vor- und Nachteile der Teilnahme am Mammographie-Screening kompakt zusammengefasst. Jede eingeladene Frau kann dann für sich einordnen, wie wichtig die einzelnen Aspekte für sie sind.

Neues Informationsmaterial als Abschluss einer zweistufigen Entwicklung

Einladungsschreiben und Entscheidungshilfe sind das Ergebnis einer zweistufig angelegten Weiterentwicklung des ursprünglich verwendeten Materials. Im Jahr 2014 hatte der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt, das bestehende Merkblatt hinsichtlich Informationsgehalt und -vermittlung zu überarbeiten und dieses mit den Inhalten eines neuen Einladungsschreibens abzustimmen. Nach Beschluss des G-BA im Oktober 2015 konnten das überarbeitete Merkblatt und das neue Einladungsschreiben ab Januar beziehungsweise Juli 2016 verwendet werden.

Im nächsten Schritt entwickelte das IQWiG das Merkblatt zu einer Entscheidungshilfe weiter und stimmte es ein weiteres Mal mit dem Einladungsschreiben ab.

Der im Juli 2017 gefasste Beschluss zur Änderung des Einladungsschreibens und der Weiterentwicklung des Merkblatts zu einer Entscheidungshilfe tritt nun nach Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 8. November 2017 in Kraft.

Hintergrund – Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs

Die seit 2004 bundesweit geltenden Rahmenvorgaben für das Mammographie-Screening regelt der G-BA in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL), beispielsweise die Anspruchsberechtigung, die Inhalte des Screening-Programms wie Einladung, Information, Anamnese und Erstellung der Röntgenaufnahmen, Befundung und Abklärungsdiagnostik, qualitätssichernde Anforderungen sowie Vorgaben zur Dokumentation und Evaluation des Programms.

Das Mammographie-Screening hat das Ziel, Brustkrebs in einem möglichst frühen Stadium zu entdecken, um ihn besser behandeln zu können und die Heilungschancen zu erhöhen, um so die Sterblichkeit an Brustkrebs zu senken.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Einladungsschreiben und Entscheidungshilfe sowie weitere Änderungen (Mammographie-Screening)