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G-BA | Struktur und Mitglieder

Das Plenum

Alle Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses werden in einem einzigen sektorenübergreifend besetzten Gremium getroffen. Dieses ist paritätisch besetzt mit Leistungserbringern und Kostenträgern. Auf der Seite der Leistungserbringer sind das je zwei Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie ein Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Die Seite der Kostenträger vertritt der GKV-Spitzenverband, der genau wie die Leistungserbringer fünf Mitglieder im Ausschuss stellt. An allen Sitzungen des Gremiums sind zudem fünf nicht stimmberechtigte Patientenvertreter beteiligt.
Darüber hinaus nehmen Vertreter folgender Institutionen zu ihren Belangen mitberatend an den Plenumssitzungen teil: Zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gesundheitsministerkonferenz der Länder sowie je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, der Bundeszahnärztekammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und des Deutschen Pflegerats.

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