G-BA | Der Gemeinsame Bundesausschuss
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Die Vergütung der Ärzte und die Vergabe von Gebührenziffern liegen außerhalb der Regelungskompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses. Zuständig dafür ist der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 3 SGB V.
- Ärzte wenden sich mit Ihren Fragen bitte an die für sie zuständige Kassenärztliche Vereinigung oder direkt an die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
- Mitarbeiter von Krankenkassen wenden sich bitte direkt an den für sie zuständigen Bundesverband.
