G-BA | Themenschwerpunkte
Bedarfsplanung
Um eine ausgewogene hausärztliche, fachärztliche und psychotherapeutische Versorgung für ganz Deutschland zu sichern, stellen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen Bedarfspläne auf und passen diese der jeweiligen Entwicklung der Versorgungsstruktur an. Dabei orientieren sie sich an den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Mit dem zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Versorgungsstrukturgesetz (VStG) wurde neu eingeführt, dass an allen Beratungen des G-BA zur Bedarfsplanung auch zwei von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder bestimmte Vertreter der Bundesländer teilnehmen.
