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Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch

Die Richtlinien des G-BA dienen der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen ärztlichen Betreuung der Versicherten im Rahmen der Empfängnisregelung/Empfängnisverhütung, der Sterilisation und des Schwangerschaftsabbruchs.

Der Umfang der gesetzlichen Leistungen wird in der Richtlinie beschrieben. Er umfasst sowohl die Beratung über Hilfen, die geeignet sind, eine Schwangerschaft zu ermöglichen als auch eine Schwangerschaft zu verhüten. Außerdem wird in der Richtlinie die Durchführung einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation sowie eines nicht rechtswidrigen bzw. eines rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruches geregelt.

Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch