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G-BA | Themenschwerpunkte

Die Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses

In der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird die ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln geregelt. Die Richtlinien enthalten allgemeine Verordnungsgrundsätze sowie gesonderte Abschnitte zu den Seh- und Hörhilfen.

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