G-BA | Themenschwerpunkte
Die Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
In der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird die ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln geregelt. Die Richtlinien enthalten allgemeine Verordnungsgrundsätze sowie gesonderte Abschnitte zu den Seh- und Hörhilfen.
