Inhalt

Prüfung der Richtlinienverfahren

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sich in seiner Sitzung am 21. November 2006 selbst verpflichtet, die bereits zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbringbaren Psychotherapieverfahren, nämlich die psychoanalytisch begründeten Psychotherapieverfahren „tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“ und „analytische Psychotherapie“ sowie die Verhaltenstherapie einer Prüfung über Nutzen, medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit zu unterziehen.

Hintergrund dieser Selbstverpflichtung ist die Tatsache, dass die Gesprächspsychotherapie entsprechend der Verfahrensordnung einer Prüfung gemäß den Vorgaben der evidenzbasierten Medizin unterzogen wurde, die Richtlinienverfahren jedoch zu einem Zeitpunkt in die Versorgung gelangten, zu dem es noch keine solche Prüfung auf der Basis evidenzbasierter Medizin gab. Um eine Gleichbehandlung der Richtlinienverfahren und der Gesprächspsychotherapie zu gewährleisten, hielt es der G-BA für geboten, auch die bereits in der Versorgung befindlichen Psychotherapieverfahren gemäß § 135 Abs 1 Satz 2 SGB V auf der Basis der Verfahrensordnung im Hinblick auf ihren Nutzen, ihre medizinische Notwendigkeit und ihre Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.

Der Antrag aller Mitglieder des G-BA – der KBV, der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Patientenvertreter - auf Verfahrensprüfung der Richtlinienverfahren im Bereich der Erwachsenenpsychotherapie wurde in der Sitzung des G-BA in der besonderen Zusammensetzung für Psychotherapie am 24. April 2008 angenommen. Der Unterausschuss Methodenbewertung des G-BA ist mit der Vorbereitung und Durchführung beauftragt und hat in seiner konstituierenden Sitzung am 28. Oktober 2008 eine AG „Prüfung der Richtlinienverfahren“ eingerichtet.