G-BA | Themenschwerpunkte
Qualitätssicherung
Der Gesetzgeber hat dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verschiedene Aufgaben zur Qualitätssicherung in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung sowie in zugelassenen Krankenhäusern übertragen.
Die Qualitätssicherung der ambulanten Heil- und Hilfsberufe sowie der Rehabilitation fallen nicht in den Regelungsbereich des G-BA.
Der G-BA befasst sich mit folgenden Bereichen der Qualitätssicherung:
- Bundesweit verpflichtende Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Förderung der Qualitätssicherung
- Fortbildungspflichten der Fachärzte und -ärztinnen, der Psychologischen Psychotherapeuten und -therapeutinnen und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -therapeutinnen
- Mindestmengen
- Qualitätsbeurteilung und -prüfung in der vertragsärztlichen Versorgung
- Qualitätsbericht der Krankenhäuser
- Qualitätsmanagement
- Qualitätssicherung des ambulanten Operierens
- Qualitätssicherung der ambulanten Behandlung im Krankenhaus
- Qualitätssicherungsindikatoren für Disease-Management-Programme
- Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
Die zuvor eher sektorenbezogenen Richtlinien und Vereinbarungen zur Qualitätssicherung werden seit dem 1. Juli 2008 (GKV-WSG) im Grundsatz sektorenübergreifend gefasst.
