Postanschrift:
Postfach 120606
D-10596 Berlin
Grundsätzliche Voraussetzung für die Aufnahme einer Schutzimpfung in den Leistungskatalog der GKV ist zunächst eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Auf Basis dieser Empfehlung legt der G-BA Einzelheiten zu der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in der von ihm erstellten Schutzimpfungs-Richtlinie fest.
Details zu Art und Umfang der Impfung sind in Anlage 1 der Richtlinie dargestellt. In einer Tabelle werden dort die einzelnen Impfungen, deren Indikation sowie Hinweise zu den Schutzimpfungen genannt.
In begründeten Ausnahmefällen kann der G-BA auch von einer Empfehlung der STIKO abweichen.