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Schutzimpfungen im Überblick

Generell besteht in Deutschland keine Impfpflicht. Jeder kann selbst entscheiden, ob er sich oder sein Kind impfen lässt. Es wird jedoch allen Eltern geraten, ihre Kinder impfen zu lassen. Denn selbst harmlos erscheinende Kinderkrankheiten können schwerwiegende Komplikationen auslösen, die z.B. das Herz oder das Gehirn angreifen.

In der folgenden Tabelle gibt einen Überblick über die von der GKV übernommenen Impfungen. Die vollständige Übersicht mit Hinweisen und Anmerkungen finden Sie hier:
http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/anlage/103/

Impfung gegenIndikation
Diphtherie
  • Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 Lebensmonaten sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat.
  • Auffrischimpfungen erfolgen im Alter von 5 bis 6 Lebensjahren und 9 bis 17 Lebensjahren.
  • Weitere Auffrischimpfungen ab dem 18. Lebensjahr erfolgen jeweils 10 Jahre nach der letzten vorangegangenen Dosis.
  • Alle Erwachsenen sollen die nächste fällige Td-Impfung einmalig als Tdap (bei entsprechender Indikation als Tdap-IPV)-Kombinationsimpfung erhalten.
  • Alle Personen mit fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung oder wenn die letzte Impfung der Grundimmunisierung oder die letzte Auffrischimpfung länger als 10 Jahre zurückliegt.
FSME
(Zecken)
  • Indikationsimpfung für Personen, die in FSME-Risikogebieten (entsprechend den aktuellen Hinweisen zu FSME-Risikogebieten, die im Epidemiologischen Bulletin des RKI veröffentlicht sind) zeckenexponiert sind.
Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
  • Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 Lebensmonaten sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat.
  • Indikationsimpfung für bestimmte Personen (siehe Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie)
Hepatitis A (HA)
  • Indikationsimpfung für bestimmte Personen (siehe Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie)
Hepatitis B (HB)
  • Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 Lebensmonaten sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat.
  • Zur Grundimmunisierung aller noch nicht geimpften Jugendlichen bzw. Komplettierung eines unvollständigen Impfschutzes Impfung im Alter von 9 bis 17 Lebensjahren.
  • Indikationsimpfung für bestimmte Personen (siehe Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie)
Humane Papillomviren (HPV)
  • Für Mädchen im Alter von 12 - 17 Jahren
Influenza
  • Standardimpfung für Personen über 60 Jahre
  • Indikationsimpfung für bestimmte Personen (siehe Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie)
Masern
  • Immunisierung beginnend mit der ersten Impfdosis im Alter zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat und Abschluss mit der 2. Impfdosis vor Ende des 2. Lebensjahres vorzugsweise mit einem MMRV-Kombinationsimpfstoff.
  • Bei einer Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung vor dem o.g. Impftermin erfolgt die Impfung mit 9 Monaten.
  • Indikationsimpfung für bestimmte Personen (siehe Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie)
Meningokokken
(Hirnhautentzündung)
  • Immunisierung im 2. Lebensjahr mit einer Dosis Konjugatimpfstoff
  • Indikationsimpfung für bestimmte Personen (siehe Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie)
Mumps
  • Immunisierung beginnend mit der ersten Impfdosis im Alter zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat und Abschluss mit der 2. Impfdosis vor Ende des 2. Lebensjahres vorzugsweise mit einem MMRV-Kombinationsimpfstoff.
  • Indikationsimpfung für bestimmte Personen (siehe Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie)
Pertussis
(Keuchhusten)
  • Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 Lebensmonaten sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat
  • Auffrischimpfungen erfolgen im Alter von 5 bis 6 Lebensjahren und 9 bis 17 Lebensjahren.
  • Erwachsene sollen einmalig die nächste Td-Impfung als Tdap-Impfung erhalten.
  • Indikationsimpfung für bestimmte Personen (siehe Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie)
Pneumokokken
(Lungenentzündung)
  • Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 Lebensmonaten sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat mit einem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff
  • Personen über 60 Jahre mit Polysaccharid-Impfstoff
  • Indikationsimpfung für bestimmte Personen (siehe Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie)
Poliomyelitis
(Kinderlähmung)
  • Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 Lebensmonaten sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat.
  • Auffrischimpfung erfolgt im Alter von 9 bis 17 Lebensjahren.
    Alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung. Alle Personen ohne einmalige Auffrischimpfung
  • Auffrischimpfung und Indikationsimpfung für bestimmte Personen (siehe Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie)
Röteln
  • Immunisierung beginnend mit der ersten Impfdosis im Alter zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat und Abschluss mit der 2. Impfdosis vor Ende des 2. Lebensjahres vorzugsweise mit einem MMRV-Kombinationsimpfstoff
  • Indikationsimpfung für seronegative Frauen mit Kinderwunsch
Tetanus
  • Zur Grundimmunisierung Impfung im Alter von 2, 3 und 4 Lebensmonaten sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat
  • Auffrischimpfungen erfolgen im Alter von 5 bis 6 Lebensjahren und 9 bis 17 Lebensjahren.
  • Weitere Auffrischimpfungen ab dem 18. Lebensjahr erfolgen jeweils 10 Jahre nach der letzten vorangegangenen Dosis.
  • Alle Erwachsene sollen die nächste fällige Td-Impfung einmalig als Tdap (bei entsprechender Indikation als Tdap-IPV) –Kombinationsimpfung erhalten
  • Alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung, wenn die letzte Impfung der Grundimmunisierung oder letzte Auffrischimpfung länger als 10 Jahre zurückliegt. Eine begonnene Grundimmunisierung wird vervollständigt, Auffrischimpfung im 10-jährigen Intervall.
Varizellen
(Windpocken)
  • Immunisierung beginnend mit der ersten Impfdosis im Alter zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat und Abschluss mit der 2. Impfdosis vor Ende des 2. Lebensjahres.
  • Standardimpfung mit zwei Dosen eines monovalenten Impfstoffes für ungeimpfte 9- bis 17-jährige Jugendliche ohne Varizellen-Anamnese.
  • Nachimpfung nur einmal geimpfter Kinder und Jugendlicher bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit einem monovalenten Impfstoff.
  • Indikationsimpfung für bestimmte Personen (siehe Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie)