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Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. März 2010 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. Juli 2010 in Kraft.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. März 2010 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.