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G-BA | Struktur und Mitglieder

Die Unterausschüsse

Die Beschlüsse des G-BA werden in Unterausschüssen vorbereitet. Diese sind ebenso wie das Plenum paritätisch mit Vertretern der Krankenkassen und der Leistungserbringer (KBV, KZBV, DKG) besetzt. Den Vorsitz hat jeweils eines der unparteiischen Mitglieder inne. Außerdem nehmen an den Sitzungen Patientenvertreter teil. 

Nach Abschluss seiner Beratungen gibt der Unterausschuss dem Plenum eine Beschlussempfehlung, über die dort abschließend beraten und beschlossen wird. Die Sitzungen der Unterausschüsse sind im Gegensatz zu denen des Plenums nicht öffentlich.

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