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Disease-Management-Programme (DMP)

Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen. Kernidee dieser Programme ist es, den sektorenübergreifenden Behandlungsablauf und die Qualität der medizinischen Versorgung chronisch kranker Patientinnen und Patienten zu verbessern.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Aufgabe, die inhaltlichen Anforderungen solcher Programme genauer zu bestimmen. Bislang erfolgte dies über Empfehlungen an das Bundesministerium für Gesundheit. Auf Grundlage dieser Empfehlungen erließ das Ministerium dann eine Rechtsverordnung. Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes zum 1. Januar 2012 ist der G-BA beauftragt, zu den DMP eigene Richtlinien zu erlassen. Die bisherigen Empfehlungen und entsprechende Bestandteile der Rechtsverordnung werden deshalb vom G-BA schrittweise in Richtlinien überführt.

Die praktische Umsetzung der strukturierten Behandlungsprogramme erfolgt auf der Basis von regionalen Verträgen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern (Vertragsärztinnen und -ärzten/ Krankenhäusern), die vom Bundesversicherungsamt im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen geprüft und zugelassen werden müssen.