Grafik zur Entstehung von neuen DMP-Angeboten

  1. Start (zuständig G-BA): Für welche chronische Erkrankung soll es ein DMP geben?
  2. Recherche (zuständig G-BA): Was sagen die medizinischen Leitlinien zu Diagnose und Therapie?
  3. Ausarbeitung (zuständig G-BA): Wie soll das DMP im Detail aussehen? Für wen genau gilt es und was ist bei Diagnose und Therapie zu beachten?
  4. Erörterung und Beschluss (zuständig G-BA): Wie bewerten Externe den Entwurf? Was kann vom G-BA berücksichtigt werden?
  5. Inkrafttreten: Hat das Bundesgesundheitsministerium keine Einwände, treten die DMP Anforderungen in Kraft.
  6. Umsetzung: Krankenkassen schließen mit Praxen und/oder Krankenhäusern DMP-Verträge.
  7. Neues DMP: Patientinnen und Patienten können sich in ein DMP einschreiben.

G-BA, Oktober 2022.