Qualitätssicherungsmaßnahmen der allogenen Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom
Qualitätssicherungsmaßnahmen der allogenen Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom
Die Qualitätssicherungsmaßnahmen regeln die Anforderungen an die Erbringung der allogenen Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom in Krankenhäusern. Anlass ist die Aussetzung des Methodenbewertungsverfahrens.
- In Kraft getreten am:
- 01.02.2023
- Fassung vom:
- 20.10.2022 BAnz AT 31.01.2023 B5