Newsletter

Newsletter Nr. 05 – Juni 2008

Im Juni tagte der Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) das letzte Mal in den Besetzungen für ärztliche Angelegenheiten, vertragsärztliche Versorgung und Krankenhausbehandlung. In diesem Newsletter informieren wir Sie über die Ergebnisse der Sitzungen. Außerdem finden Sie in dieser Ausgabe wie immer einen Kommentar zu den Ergebnissen von Dr. Rainer Hess, dem Vorsitzenden des G-BA.

Anlässlich der Neustrukturierung des Gremiums zum 1. Juli 2008 fand zur Verabschiedung der scheidenden Vorsitzenden, Stellvertreter und Mitglieder ein Festakt in Berlin statt. Fotos von diesem Abend stehen auf der Internetseite http://www.g-ba.de/informationen/aktuell/bildarchiv/ zur Ansicht bereit.


Sitzungen & Ergebnisse

19. Juni 2008

G-BA gem. § 91 Abs. 4 SGB V – Ärztliche Angelegenheiten

DMP Koronare Herzkrankheit (Modul Chronische Herzinsuffizienz)

DMP Koronare Herzkrankheit (Aktualisierung 2008)

Richtlinie nach §116b SGB V (Konkretisierung Diagnostik und Therapie der schweren Herzinsuffizienz)

Richtlinie nach §116b SGB V (Konkretisierung Diagnostik und Versorgung von Patienten mit HIV/Aids)

Richtlinie nach §116b SGB V (Konkretisierung Onkologische Erkrankungen: Tumore des Auges)

Richtlinie nach §116b SGB V (Konkretisierung rheumatologischer Erkrankungen)

G-BA gem. § 91 Abs. 5 SGB V – Vertragsärztliche Versorgung

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 4 (Palivizumab)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 4 (Exenatide)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 5 (Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Anlage)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 12 (verordnungsfähige Medizinprodukte)

Chroniker-Richtlinie (Definition geistig wesentlicher Behinderungen)

Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien Anpassung der Dokumentation)

Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinien (Anpassung der Dokumentation)

Kinder-Richtlinie (Neugeborenen-Hörscreening)

Krebsfrüherkennungs-Richtlinien (Anpassung der Dokumentation)

Rehabilitations-Richtlinie (Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens: Anpassung an Datenschutzvorschriften)

Rehabilitations-Richtlinie (Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens: Stichprobenprüfung MDK)

Richtlinien Methoden vertragsärztliche Versorgung (Apherese bei isolierter Lp(a)-Erhöhung)

Richtlinien Methoden vertragsärztliche Versorgung (PET beim kleinzelligen Lungenkarzinom)

Richtlinien über künstliche Befruchtung (Kryokonservierung von Spermatozoen)

G-BA gem. § 91 Abs. 7 SGB V – Krankenhausbehandlung

Bundesauswertung der Externen stationären Qualitätssicherung 2007 (Beschluss zur Veröffentlichung)

BQS-Qualitätsreport 2007 (Beschluss zur Veröffentlichung)

Richtlinien Methoden Krankenhausbehandlung (Protonentherapie beim Prostatakarzinom)

Richtlinien Methoden Krankenhausbehandlung (Protonentherapie beim Prostatakarzinom: Qualitätssicherung)

Vereinbarung über Maßnahmen der QS in Krankenhäusern (Leistungsbereiche 2009)

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In Kraft getretene Beschlüsse

Plenum

Änderung der Gebührenordnung im Antragsverfahren nach § 34 Abs. 6 SGB V

Ärztliche Angelegenheiten

Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach §116b (Konkretisierung der onkologischen Erkrankungen)

Kinder-Richtlinien (Einrichtung einer Kinderuntersuchung U7a)

Vertragsärztliche Versorgung

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 10 (Kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 8 (Dysport)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 12 (Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten)

Bedarfsplanungs-Richtlinie (Gleichzeitige Tätigkeit als Vertragsarzt und als angestellter Arzt)

Häusliche Krankenpflege (Anpassung des Sachverzeichnisses)

Häusliche Krankenpflege (Generalklausel zur sprachlichen Gleichbehandlung)

Häusliche Krankenpflege (Umsetzung der Vorgaben des GKV-WSG)

Hilfsmittel-Richtlinien (Befugnis zur Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens)

Krebsfrüherkennungs-Richtlinien (Hautkrebs-Screening)

Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (Balneophototherapie)

Schutzimpfungs-Richtlinie (Redaktionelle Änderungen und Aktualisierung der Anlage 2)

Mutterschafts-Richtlinie (Ultraschallscreening und Bestimmung der Chorionizität)

Krankenhausbehandlung

Qualitätssicherungsvereinbarung zum Bauchaortenaneurysma

Vereinbarung zum Qualitätsbericht (Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Zurverfügungstellung der XML-Daten)

Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung (PET beim kleinzelligen Lungenkarzinom)

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Noch nicht in Kraft getretene Beschlüsse

Vertragsärztliche Versorgung

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 2 (Bisphosphonate und Kombinationen von Bisphosphonaten mit Additiva, Gruppe 1, in Stufe 3)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 4 (Sitagliptin)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 4 (Leflunomid)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 4 (Strontiumranelat)

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 10 (Kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1)

Bedarfsplanungs-Richtlinie (Zulassungsfähige Arztgruppen)

Vertragspsychotherapeutische Versorgung

Psychotherapie-Richtlinien (Gesprächspsychotherapie)

Krankenhausbehandlung

Richtlinien Methoden Krankenhausbehandlung (Protonentherapie bei der Indikation Mammakarzinom)

Richtlinien Methoden Krankenhausbehandlung (Protonentherapie bei der Indikation Ästhesioneuroblastom)

Richtlinien Methoden Krankenhausbehandlung (HBO beim diabetischen Fußsyndrom)

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Sitzungs-Termine für das 3. Quartal 2008

In der Regel tagt der G-BA am dritten Donnerstag eines jeden Monats. Die zukünftigen Sitzungstermine werden in der konstituierenden Sitzung des G-BA am 17. Juli 2008 festgelegt.

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Kommentar des Vorsitzenden

Die letzte Sitzung der Gremien einer auslaufenden Amtsperiode hinterlässt  ein zwiespältiges Gefühl: Auf der einen Seite Wehmut über das Ausscheiden verdienter Mitstreiter, mit denen man im G-BA über viereinhalb Jahre gut zusammengearbeitet hat, und auf der anderen Seite Ausblick auf eine neue Amtsperiode, verbunden mit Befürchtungen, Erwartungen und Hoffnungen.

Für den G-BA geht es nicht nur um einen solchen Übergang, sondern auch um einen Neuanfang. Es ist schon ein grundsätzlicher Unterschied, ob sich entsprechend dem System der „gleich langen Spieße“ in den „alten“  Besetzungen des G-BA gleich starke, in sich homogene „Bänke“ der Krankenkassen und der Leistungserbringer gegenüberstehen, oder ob in einem für alle Angelegenheiten zuständigen Beschlussgremium zumindest in der grundsätzlichen Interessenlage inhomogene Besetzungen der jeweiligen Bänke zu sehr differenzierten Mehrheitsverhältnissen führen können. Die gegenwärtige Diskussion um die neue Geschäfts- und Verfahrensordnung zeigt die jeweiligen Befürchtungen und Erwartungen deutlich auf.

Die letzte Sitzung des G-BA in "alter" Besetzung hat mit einer umfangreichen Tagesordnung eine große Zahl beschlussreifer Verfahren aus der auslaufenden Amtsperiode zu einem – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit  – erfolgreichen Abschluss gebracht. Hervorzuheben sind die Einführung des Neugeborenen-Hörscreenings zum 1. Januar 2009 sowie die Empfehlungen an den Verordnungsgeber der Risikostruktur-Ausgleichs-Verordnung zur Aktualisierung des Disease-Managment-Programms „Koronare Herzkrankheit“ und zur Einführung eines Moduls „chronische Herzinsuffizienz“ in dieses DMP.

Wichtig für die Einführung von Innovationen sind auch die Beschlüsse zur Anerkennung der Positronenemissionstomographie beim kleinzelligen Lungenkarzinom als Leistung der vertragsärztlichen Versorgung (der stationären Anerkennung folgend) und zur Bindung der Protonentherapie als stationäre Krankenhausbehandlung des Prostatakarzinoms an besondere Qualitätsanforderungen. Beide Beschlüsse sind in sich konsequente Ergebnisse der unterschiedlichen gesetzlichen Bewertungsanforderungen für die ambulante und stationäre Versorgung. Das sektorenübergreifende Problem der Gewährleistung von Strukturqualität und Wirtschaftlichkeit besonders kostenaufwendiger innovativer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden wird dadurch aber nicht gelöst.

Mit der Beschlussfassung zu den qualitativen Anforderungen an die Zulassung von Krankenhäusern nach § 116b SGB V zur ambulanten Behandlung von Patienten mit schwerer Herzinsuffizienz, HIV/Aids, Rheuma und Tumoren des Auges (letztere als Ergänzung zu bereits beschlossenen Anforderungen zur Onkologie) hat der G-BA noch in bisheriger Besetzung die gesetzlich definierten Erkrankungen mit besonderen Verläufen abgearbeitet. Die von Anfang an bestehenden kontroversen Positionen zu Mindestmengen einerseits und Diagnoseanforderungen und Facharztvorbehalt andererseits blieben bestehen.

Die Beschlussfassung zur Apherese bei isolierter Lp(a)-Erhöhung spiegelt deutlich das große Unbehagen des G-BA bezüglich der von den Anwendern dieser Methode behaupteten Evidenzbelege und der dazu betriebenen Öffentlichkeitsarbeit wider. Die Anerkennung wurde unter anderem aus rechtlichen Gründen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.03.2004) auf dem niedrigsten möglichen Evidenzniveau (Evidenzstufe IV) wegen der Seltenheit des Auftretens einer isolierten Lp(a)-Erhöhung und der lebensbedrohlichen Grunderkrankung zwar ausgesprochen. Entscheidend ist aber der gleichzeitig gefasste Beschluss, wonach den Anwendern aufgegeben wird, innerhalb von sechs Monaten ein Konzept für eine kontrollierte klinische Studie vorzulegen und diese Studie innerhalb der nächsten zwei Jahre einzuleiten. Sollte die Aufforderung ins Leere gehen, wird sich der G-BA erneut mit dieser für die Patienten nicht ohne Risiko anwendbaren Methode befassen.

Den Abschluss der letzten Sitzungen des G-BA am 19. Juni 2008 in der „alten“ Besetzung bildete ein Festakt in Berlin, auf dem insbesondere den ausscheidenden Mitgliedern der Dank für ihr erfolgreiches Mitwirken in den Gremien des G-BA ausgesprochen wurde. Frau Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt würdigte in ihrer Ansprache die Arbeit des G-BA in der abgelaufenen Amtsperiode und betonte auch für die Zukunft die besondere Schlüsselfunktion, die der G-BA als normsetzendes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen bei der Konkretisierung der Anforderungen an Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung einnimmt. Sie dankte ausdrücklich den bisherigen Ausschussvorsitzenden für ihr erfolgreiches Wirken.

Professor Polonius und Professor Genzel als ausscheidende Ausschussvorsitzende dankten für diese Anerkennung und würdigten ihrerseits die Arbeit des G-BA in den von ihnen geleiteten Ausschüssen für Krankenhausangelegenheiten und für die vertragszahnärztliche Versorgung, verbunden mit dem Dank an die daran beteiligten Mitglieder des G-BA und an die Geschäftsführung.

Dr. Etgeton stellte die besondere Bedeutung der Mitwirkung von Patientenvertretern im G-BA für eine stärker patientenorientierte Richtlinienarbeit, insbesondere aber für den dadurch erzielten deutlichen Zugewinn an Transparenz der Entscheidungsprozesse dar.

Professor Ebsen analysierte als Sozialversicherungs- und Verfassungsrechtler die historische Entwicklung der gemeinsamen Selbstverwaltung in Reichs- und Bundesausschüssen sowie die ständige Zunahme ihrer Bedeutung für die normative Ausprägung des GKV-Leistungs- und Leistungserbringungsrechts. Er empfahl für die künftige Ausrichtung der sektorenübergreifend strukturierten Arbeit des G-BA in einem normativ nicht sehr eindeutig definierten und verfassungsrechtlich nach wie vor umstrittenen Umfeld – leicht satirisch, aber keineswegs ironisch – die Anwendung von Methoden der Spieltheorie. Das anschließend übertragene Fußballspiel der EM Deutschland-Portugal bestätigte jedenfalls in diesem Spiel die Effizienz spieltheoretischer Vorbereitungen und entsprechender Spielgestaltung. Dies gab dem Festakt eine besonders gelungene Abrundung.

Ich möchte als ehrenamtlich ausscheidender, aber hauptamtlich aktiv bleibender unparteiischer Vorsitzender des G-BA meinen anlässlich des Festaktes den Mitgliedern und ihren Stellvertretern, der Geschäftsführerin des G-BA, Frau Dr. Bronner, sowie der gesamten Geschäftsführung abgestatteten Dank wiederholen und dem neu strukturierten Ausschuss die nötige Klugheit und Besonnenheit in der Anwendung der von Professor Ebsen empfohlenen spieltheoretischen Methoden wünschen.

Fotos vom Festakt

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