Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten gemäß § 136 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser – KiOn-RL"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM 2024
Der Beschluss vom 1. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. Januar 2024 in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM 2024
Der Beschluss vom 1. November 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM 2024
Beschluss vom 1. November 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM 2023
Der Beschluss vom 2. November 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM 2023
Der Beschluss vom 2. November 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM 2023
Beschluss vom 2. November 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Änderungen hinsichtlich des Pflegeberufegesetzes und der Anlage 1
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom 15. September 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 22. Oktober 2022 in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Änderungen hinsichtlich des Pflegeberufegesetzes und der Anlage 1
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom 15. September 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Änderung des Beschlusses vom 17. Dezember 2020
Änderungsbeschluss vom 15. September 2022.
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Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Personal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Der Beschluss vom 21. April 2022 (in der Fassung der Beschlüsse vom 21. April 2022 und vom 19. Mai 2022) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung zum 1. April 2022 in Kraft.