Über den G-BA

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen.

Aufgaben und Kompetenzen des G-BA sowie Rahmenvorgaben zur Arbeitsweise sind im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt.

Der G-BA wird durch sogenannte Systemzuschläge finanziert. Die Höhe der Zuschläge wird jährlich neu festgelegt.

Die Geschäftsstelle des G-BA schafft die organisatorischen, verfahrens- und verwaltungsmäßigen Grundlagen dafür, dass der G-BA seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann.