Früherkennungsuntersuchungen
Der G-BA befasst sich mit der sogenannten Sekundärprävention als Leistung der vertragsärztlichen Versorgung: Das sind möglichst gezielte Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die durch eine frühe Behandlung effektiver bekämpft werden können. Dazu gehören Gesundheitsuntersuchungen insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie von Diabetes und Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung. Weiterer inhaltlicher Schwerpunkt sind die Früherkennungsuntersuchungen von Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Schwangeren.
Übersicht über die Früherkennungsuntersuchungen
Die Früherkennungsmaßnahmen müssen bestimmten Anforderungen genügen, damit sie zulasten der GKV erbracht werden dürfen. So ist vor einer Verankerung in einer der Früherkennungs-Richtlinien explizit zu überprüfen,
- ob es sich um eine Krankheit handelt, die wirksam behandelt werden kann,
- ob Vor- und Frühstadien dieser Krankheit durch diagnostische Maßnahmen erfassbar sind,
- ob die Krankheitszeichen medizintechnisch genügend eindeutig zu erfassen sind,
- ob genügend Ärztinnen und Ärzte und Einrichtungen vorhanden sind, um die aufgefundenen Verdachtsfälle eingehend zu diagnostizieren und zu behandeln,
- ob die Maßnahme wirtschaftlich ist.
In den Richtlinien zur Früherkennung bestimmt der G-BA das Nähere zu Art und Umfang der Früherkennungsleistungen.