Disease-Management-Programme

Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen. Patientinnen und Patienten mit bestimmten chronischen Krankheiten können sich bei ihrer Krankenkasse in ein solches Behandlungsprogramm einschreiben lassen. Damit werden sie über Einrichtungsgrenzen hinweg auf dem aktuellen medizinischen Forschungsstand behandelt. Ein koordiniertes Vorgehen soll dazu beitragen, unnötigen Komplikationen, Krankenhausaufenthalten und Folgeschäden vorzubeugen.

Der G-BA hat die Aufgabe, chronische Erkrankungen auszuwählen, die sich für ein DMP eignen, und die inhaltlichen Anforderungen an solche Programme genauer zu bestimmen. Dabei stützt er sich auf den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft, der jeweils nach den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin aus den vorhandenen klinischen Behandlungsleitlinien ermittelt wird. In regelmäßigen Abständen aktualisiert und evaluiert der G-BA bestehende DMP nach dem aktuellen Stand der Leitlinien.

Träger der DMP sind die gesetzlichen Krankenkassen, die sie für ihre chronisch kranken Versicherten anbieten: Sie schließen regionale Verträge mit Vertragsärztinnen und Vertragsärzten und/oder Krankenhäusern. Vor der Zulassung der einzelnen Programme prüft das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), ob darin die in der Richtlinie des G-BA festgelegten Anforderungen an ein DMP eingehalten werden. Aktuell sind laut BAS rund 7,2 Millionen Versicherte in einem oder mehreren DMP eingeschrieben.

Vorgaben für Disease-Management-Programme

Zu folgenden chronischen Erkrankungen hat der G-BA bisher Vorgaben für Disease-Management-Programme festgelegt:

  • Adipositas
  • Asthma bronchiale
  • Brustkrebs
  • Chronische Herzinsuffizienz
  • Chronischer Rückenschmerz
  • COPD
  • Depressionen
  • Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
  • Koronare Herzkrankheit
  • Osteoporose
  • Rheumatoide Arthritis

Die inhaltlichen Anforderungen an die DMP und Dokumentationsvorgaben sind in der DMP-Anforderungen-Richtlinie geregelt. Hierbei geht es insbesondere um die medizinische Behandlung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft, aber auch um Qualitätssicherungsmaßnahmen, Anforderungen an die Einschreibung der Versicherten in ein Programm, Schulungen der Ärztinnen und Ärzte und der Patientinnen und Patienten. Zudem sind Vorgaben für die Dokumentation und die Evaluation festgelegt.

Anforderungen an die Ausgestaltung von DMP und die für ihre Durchführung zu schließenden Verträge sind zudem in der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV) geregelt. Hintergrund ist der Umstand, dass bis zum Jahr 2011 das Bundesministerium für Gesundheit die DMP-Anforderungen in der RSAV festgelegt hat.

So entsteht ein neues DMP-Angebot

Grafik: Wie entsteht ein neues DMP-Angebot?

Stellungnahmemöglichkeiten bei DMP

Gelegenheit zur Stellungnahme zur Richtlinie des G-BA zu den Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme - DMP) erhalten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen:

  • Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer
  • Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  • für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten und stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und der Selbsthilfe sowie die für die sonstigen Leistungserbringer auf Bundesebene maßgebliche Spitzenorganisationen
  • Bundesamt für Soziale Sicherung
  • jeweils einschlägige wissenschaftliche Fachgesellschaften
  • für die Wahrnehmung der Interessen der Anbieter digitaler medizinischer Anwendungen auf Bundesebene maßgebliche Spitzenorganisationen.

Zur Feststellung, welches die jeweils maßgeblichen Spitzenorganisationen zur Wahrnehmung der jeweiligen Interessen auf Bundesebene sind, wurden diese vom G-BA über öffentliche Bekanntmachungen im Internet sowie im Bundesanzeiger ermittelt. Organisationen, die sich auf die Bekanntmachungen meldeten oder ein Stellungnahmerecht beantragten, wurden vom G-BA daraufhin überprüft, ob sie die gesetzlichen Voraussetzungen und die Kriterien der Verfahrensordnung des G-BA erfüllen. Die gesetzlich stellungnahmeberechtigten Organisationen im Bereich DMP sind in der folgenden Tabelle abgebildet:

Zudem können unaufgeforderte Stellungnahmen zu DMP – auch unabhängig vom gesetzlich vorgeschriebenen Stellungnahmeverfahren – an den G-BA übermittelt werden.

Grundsätzliche Informationen zu Stellungnahmeverfahren des G-BA finden sich im Kapitel Stellungnahmeverfahren.