Bewertung und Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für die ambulante und/oder stationäre Versorgung

Die wesentlichen Schritte, die der GBA bei der Durchführung eines Methodenbewertungsverfahrens einzuhalten hat, sind gesetzlich festgelegt: Von der Antragstellung über die wissenschaftlichen Entscheidungsgrundlagen und das Stellungnahmeverfahren bis hin zur Beschlussfassung.

Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse

Stationär erbringbare Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinproduktes hoher Risikoklasse beruhen, müssen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen vom GBA bewertet werden.

Bewertung neuer Früherkennungsuntersuchungen

Bevor eine Früherkennungsuntersuchung ambulante Kassenleistung werden kann, bewertet der GBA sie – ebenso wie alle anderen medizinischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden – nach einem in der Verfahrensordnung des GBA festgelegten einheitlichen Verfahren.

Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

In manchen Fällen reicht die Studienlage nicht aus, um den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit einer Methode abschließend bewerten zu können. Mit der Erprobung einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode können weitere Erkenntnisse zum medizinischen Nutzen gewonnen werden.