Behandlung von Parodontalerkrankungen
Parodontalerkrankungen sind Erkrankungen des Gewebes und der Knochen im Gebiss, die für den Halt der Zähne verantwortlich sind. Zu den häufigsten gehört die Parodontitis, eine durch Bakterien hervorgerufene Entzündung. Ziel der zahnmedizinischen Behandlung ist es, die Entzündung zum Abklingen zu bringen. Es soll ein Fortschreiten der Erkrankung und damit ein möglicher Zahnverlust verhindert werden.
Ein erstes Screening auf Parodontalerkrankungen und der Behandlungsumfang bei akuten und leichten Verläufen sind in der vertragszahnärztlichen Behandlungsrichtlinie des G-BA definiert. Für schwierige Erkrankungsverläufe ermöglicht die sogenannte PAR-Richtlinie eine systematische Diagnostik und Behandlung.
Systematische Diagnostik und Behandlung der schweren Parodontitis
Schritt 1: Bestimmung von Schweregrad und Risikofaktoren
Zahnärztinnen und Zahnärzte prüfen vor der Therapieplanung, welches Stadium und welchen Schweregrad die Erkrankung hat, und erfragen für den Krankheitsverlauf relevante Risikofaktoren wie z. B. Diabetes mellitus und Rauchen. Ist bei der Patientin oder dem Patienten eine systematische Behandlung notwendig, werden in einem Aufklärungs- und Therapiegespräch die weiteren Schritte besprochen.
Schritt 2: Therapie
In Abhängigkeit von Stadium und Grad der Erkrankung sind eine antiinfektiöse und ggf. auch eine chirurgische Therapie möglich. Bei der antiinfektiösen Therapie werden in den tiefen Zahnfleischtaschen alle erreichbaren weichen und harten Beläge beseitigt. Zudem erhalten die Patientinnen und Patienten eine Aufklärung zur Mundhygiene und eine praktische Anleitung. Ist die Verlaufsform der Parodontitis besonders schwer, kann zusätzlich eine Antibiotikatherapie angezeigt sein, um den Entzündungsprozess zu beenden. Nach Abschluss der antiinfektiösen Therapie prüft die Zahnärztin oder der Zahnarzt, ob an einzelnen Zähnen auch noch eine chirurgische Therapie notwendig ist.
Schritt 3: Sicherung des Behandlungserfolgs
Als Teil des systematischen Behandlungskonzeptes beginnt drei bis sechs Monate nach der antiinfektiösen und ggf. chirurgischen Therapie die unterstützende Parodontitistherapie (UPT). Ziel der zweijährigen UPT ist es, den Behandlungserfolg möglichst langfristig zu sichern. Die UPT umfasst beispielsweise die Zahnreinigung und die Befundkontrolle und kann – je nach dem Schweregrad der Erkrankung – in einem Mindestabstand von drei, fünf oder zehn Monaten erfolgen.
Die systematische Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen gemäß der neuen PAR-Richtlinie muss von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten oder der Patientin vorab genehmigt werden. Darum kümmert sich die Zahnärztin oder der Zahnarzt. Näheres über das Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren wird im Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) geregelt.
Bedarfsgerechtes Angebot für pflegebedürftige und behinderte Menschen
Für Menschen, die pflegebedürftig sind oder aufgrund ihrer Behinderung Eingliederungshilfe beziehen, gibt es ein bedarfsgerecht zugeschnittenes Angebot der systematischen Parodontitistherapie. Die Leistungen sind in der vertragszahnärztlichen Behandlungsrichtlinie verankert. Sie können in Anspruch genommen werden, wenn die Mundhygiene nicht oder nur eingeschränkt selbst aufrechterhalten werden kann, bei der Behandlung eine Allgemeinnarkose benötigt wird oder die Patientin oder der Patient wegen geistiger Einschränkungen nicht oder nur teilweise kooperieren kann. Diese systematische Parodontitisbehandlung ist bei der Krankenkasse lediglich anzuzeigen.