Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle schafft die organisatorischen, verfahrens- und verwaltungsmäßigen Grundlagen dafür, dass der G-BA seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann und seine Verfahren ordnungsgemäß ablaufen. Sie gewährleistet eine neutrale Geschäftsführung der Gremien.
Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle gehören vor allem die inhaltliche Vor- und Nachbereitung von Sitzungen, die Vorbereitung der Beratungs- und Entscheidungsunterlagen, die Protokollführung, die Moderation von Arbeitsgruppensitzungen, die juristische und methodische Beratung der Gremien, wissenschaftliche Recherchen, die Beantwortung von Anfragen, das Führen der Korrespondenz sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Die genannten Aufgaben erfüllt die Geschäftsstelle unter der Leitung der Geschäftsführung mit folgenden Fachabteilungen:
- Arzneimittel
- Fachberatung Medizin
- Methodenbewertung und veranlasste Leistungen
- Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
- Qualitätssicherung und sektorenübergreifende Versorgungskonzepte
- Recht
- Stabsstelle Bürokratiekostenermittlung und Fristenmonitoring
- Verwaltung
Die unparteiischen Mitglieder werden bei ihren Aufgaben durch direkt ihnen zugeordnete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt.
Der Geschäftsstelle ist zudem eine Stabsstelle Patientenbeteiligung angegliedert, die ausschließlich die Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter bei der Durchführung ihres Antrags- und Mitberatungsrechts organisatorisch und inhaltlich unterstützt.