Qualitätsverträge zwischen Krankenkassen und Kliniken
Kliniken und Krankenkassen können miteinander zeitlich befristete Qualitätsverträge schließen. Damit soll erprobt werden, ob sich die Qualität stationärer Behandlungsleistungen über Anreizsysteme zur Einhaltung besonderer Qualitätsanforderungen weiter verbessern lässt. Dem G-BA wurde die Aufgabe übertragen, Leistungen oder Leistungsbereiche zu bestimmen, die sich für den Abschluss solcher Qualitätsverträge und eine anschließende Evaluation eignen.
Der G-BA legte mit Beschluss vom 18. Mai 2017 und mit Beschluss vom 21. Juli 2022 folgende stationäre Leistungen beziehungsweise Leistungsbereiche für die Erprobung von Qualitätsverträgen fest:
- Endoprothetische Gelenkversorgung
- Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten
- Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten
- Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus
- Diagnostik, Therapie und Prävention von Mangelernährung
- Multimodale Schmerztherapie
- Geburten/Entbindung
- Stationäre Behandlung der Tabakabhängigkeit
Einen Überblick über den aktuellen Stand der Qualitätssicherung gibt der G-BA in einem am 20. Juli 2023 veröffentlichten Bericht. In zehn Kapiteln werden QS-Richtlinien und ihre Wirkung für die Patientenversorgung beschrieben, der aktuelle Umsetzungsstand umrissen und ein Ausblick auf die Weiterentwicklung gegeben.
Abschluss von Qualitätsverträgen
Die Vertragspartner von Qualitätsverträgen – Krankenkassen bzw. Zusammenschlüsse von Krankenkassen und Krankenhausträgern – finden auf der Website des IQTIG alle Informationen zum Abschluss der Qualitätsverträge, zur Einbindung der Vertragspartner in die Evaluation sowie zur Unterstützung der Vertragspartner durch das IQTIG.
Übersicht der geschlossenen Qualitätsverträge
Eine fortlaufend aktualisierte Übersicht der geschlossenen Qualitätsverträge wird jeweils am Ende eines Monats, erstmals im Dezember 2021, veröffentlicht:
Frühere Versionen der Übersicht der geschlossenen Qualitätsverträge
Die Übersicht enthält zum jeweiligen Qualitätsvertrag folgende Angaben:
- beteiligte Krankenkassen und Krankenhäuser
- Leistungsbereich,
- Laufzeit,
- Bundesland und
- Qualitätsziele.
In der Übersicht ist zudem eine allgemeine und patientenverständliche Erläuterung zu den Qualitätsverträgen als Instrument der Qualitätssicherung im Krankenhaus zu finden.